| Visaverfahren |
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Gerne schimpfen wir über die Bürokratie und den damit verbundenen Wahnsinn in Deutschland. Diese Ansicht relativiert sich (leider), wenn man es erst mal mit der Bürokratie in den USA zu tun bekommt. Mindestens ebenso unflexibel, unverständlich und langsam wie in Deutschland - und manchmal so schnell, flexibel und einfach das man stundenlang nach dem Haken sucht. Die Behörden sind bemüht ihren Rückstand abzubauen und haben mit Online-Verfahren (PERM, SEVIS) die Bearbeitungsdauer in Teilen erheblich reduzieren können. Leider ist es dadurch für den Bürger (und seinen Anwalt) nicht leichter geworden (PERM). Künftig werden neue Verfahren (EEV - Employment Eligibility Verification /SAFE - Systematic Alien Verification for Entitlements) hinzukommen, bzw. werden diese Programme ausgeweitet und zur Pflicht. Bei der Erlangung eines Visums muss man 4 Dinge unterscheiden. Zum Einen Konsular- von Statusverfahren und zum Anderen Visen zum Selbstbeantragen von Visen, die ein Petitionsverfahren (Sponsor) erfordern. Konsular- und Stausverfahren (Adjustment of Status - AOS) Der Unterschied liegt eigentlich nur im Aufenthaltsort des Antragsstellers im Zeitpunkt des Antrags. Befindet sich der Antragsteller im Zeitpunkt der Antragsstellung außerhalb der USA, benötigt er zur Einreise ein Visum. Ein solches Visum bekommt er ausschließlich bei einem Konsulat. Daher muss der Antragsteller seinen Antrag für ein Visum bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Konsulat stellen (in Deutschland in Berlin,Frankfurt am Main oder München). Wer ein Visum bei einem anderen Konsulat beantragen möchte, sollte vorher Kontakt mit dem Konsulat aufnehmen. Es gibt durchaus Konsulate, welche sich weigern Visen für Personen außerhalb ihres Zuständigkeitsgebiets auszustellen. Befindet sich der Antragssteller innerhalb der USA, ist er bereits im Besitz eines Visums und muss/will seinen Status ändern. Bitte beachten Sie, dass ein Statuswechsel im Visaverzichtsprogramm nur ausnahmsweise durch Heirat möglich ist. Einige andere Visatypen erlauben ausdrücklich keinen Statuswechsel. Wesentlicher Unterschied zum Konsularverfahren ist, dass der Antragsteller durch den AOS kein Visum erhält. Vielmehr erhält der Antragsteller schlicht einen Status. Ein Visum ist nur eine Reisedokument, welches zur Einreise benötigt wird. Wer seinen Status in den USA gewechselt hat und die USA verlassen will, um später wieder mit dem selben Status einzureisen (z.B., um Weihnachten in der Heimat zu verbringen) benötigt, wenn er auf seine Greencard wartet ein Reisedokument (Travel Document) oder er muss vor der Wiedereinreise ein Konsularverfahren durchlaufen. Die Konsulate in Kanada stellen Visen für Statusinhaber aus; auch hier gilt: vorher bei Konsulat nachfragen. Konsulate in Mexiko, sind u.a. aufgrund der Wartezeiten nicht zu empfehlen. Wer nur wenige Tage bis zur Wiedereinreise Zeit hat und ein Konsularverfahren in der vorhandenen Zeit nicht durchlaufen kann, kann sich um ein solches Verfahren in Kanada bemühen. Es erfordert aber das persönliche Erscheinen zum Interview in Kanada. Selbstantrag und Visa Petition Diese Unterscheidung stellt darauf ab, ob der Antragsteller aufgrund einer Verbindung (z.B. Arbeit, Verlobung oder Studium) in die USA einreist oder ob der Antragsteller unabhängig ist (z.B. Tourist oder Investor). Die Verfahren unterscheiden sich erheblich. Das Verfahren beim Selbstantrag ist relativ einfach. Der Antragssteller bereitet die Reise und die erforderlichen Dokumente vor, vereinbart einen Termin für ein Visainterview beim Konsulat und kann in rekativ kurzer Zeit seine Reise in die USA antreten. Das Petitionsverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Hier muss erst der sogenannte Sponsor (z.B. der Arbeitgeber oder der Verlobte), in dem Verfahren der Petitioner, eine Petition zu Gunsten des Antragsstellers, in dem Verfahren der “Beneficiary“, bei der zuständigen Behörde (USCIS) in den USA stellen. Erst wenn diese Petition genehmigt worden ist, kann der Beneficiary einen Antrag auf Ausstellung eines Visums im Konsulat oder einen Antrag of Adjustemnt of Status bei USCIS stellen. Welche Dokumente und Formulare eingereicht werden müssen ist stark vom jeweiligen Visum abhängig. Die allgemeine Übersicht “Die Wege zum Visum” ist eine hilfreiche Einführung; weitere Hinweise finden sich bei den einzelnen Visa. Selbstverständlich werden Sie frühzeitig mittels Checklisten informiert welche Dokumente, Formulare und Verwaltungsgebühren erforderlich sind und wie der Verfahrensablauf im Fall des konkreten Visatyps ist.
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