Die USA vergeben die US Staatsbürgerschaft automatisch an Personen, die in den USA geboren worden sind. Hiervon sind nur wenige Personen ausgenommen, nennswert sind hier Kinder von Diplomaten.
Da natürlich auch Kinder von amerikanischen Staatsbürgern außerhalb der USA geboren werden, sieht das Recht bestimmte Mechanismen vor, um diesen Kindern die US Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Die Staatsbürgerschaft durch Abstammung wird durch die USA aber nicht gefördert, weshalb jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Es muss unterschieden werden, ob der Antrag durch die Eltern gestellt wird, solange das Kind noch minderjährig ist oder ob das Kind selbst den Antrag stellt. Ferner kann ein Kind die US Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung eines Elternteils erhalten.
Insbesondere in Deutschland geht es häufig um die sog. Citizenship at Birth - Staatsbürgerschaft als Geburtsrecht. Bei der Beurteilung des Anspruchs kommt es auf das geltende Recht im Zeitpunkt der Geburt an. Dadurch kann es passieren, dass ein Kind eines US Staatsbürgers keinen Anspruch auf die US Staatsbürgerschaft hat und ein später geborenes Kind die Staatsbürgerschaft erhält.
Ob ein Kind und unter welchem Recht einen Anspruch hat, muss in Einzelfall im Detail geprüft werden. Das Verfahren zur Beantragung der US Staatsbürgerschaft ist im Wesentlichen davon abhängig wer den Antrag stellt (Eltern oder das Kind selbst).
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Deutsche Staatsbürgerschaft ggf. automatisch verloren geht, wenn Sie nicht vor der Zusage des Erhaltes des US Staatsbürgerschaft eine Erlaubnis zur Beibehaltung der Deutschen Staatsbürgerschaft mindestens beantragt haben. Sie sollten daher keinen Kontakt zu US Behörden aufnehmen, bevor diese Frage nicht geklärt ist.
Die zu berücksichtigen Faktoren sind je nach Einzelfall:
Geburtsdatum und Ort;
Alter des Kindes;
Familienstand des Kindes;
Beantragung durch Eltern oder selbst;
Sind beide Eltern US Staatsbürger;
Wenn nicht, welcher Teil ist US Staatsbürger;
Eheliche oder uneheliche Geburt;
Aufenthaltsort des Kindes und ggf. Status in den USA;
Aufenthalt des Kindes bei welchem Elternteil;
Aufenthaltszeiten der Eltern vor und nach dem 14. Lebensjahr in den USA;
Aufenthaltszeiten der Eltern außerhalb der USA und der Grund dafür;
Spätere Ehelichung oder Anerkennung eines unehelichen Kindes;
Kindschaftsrecht am Aufenthaltsort des Kindes oder des Vaters;
Unterhaltsverpflichtung des Vaters;
Zeitpunkt einer Adoption;
Zeitpunkt einer Einbürgerung der Eltern



