| Einbürgerung |
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Die Einbürgerung erfordert, dass der Bewerber mindesten 18 Jahre alt ist. Der Bewerber muss seit 5 Jahren im Besitz einer dauerhalfte Aufenthaltsgenehmigung sein und nachweisen, dass er seit dieser Zeit einen guten Charakter hat (good moral character, 3 Jahre wenn mit einem U.S. Staatsbürger verheiratet). Ferner erfordert die Einbürgerung Sprach- und Geschichtskenntnisse, sowie einen Eid auf die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika. Sonderfälle gelten für Ehepartner von U.S. Staatsbürgern, die nur drei Jahre in den USA gelebt haben müssen, bestimmte Militärangehörige und einige andere Sonderfälle. Kinder von U.S. Staatsbürgern, die außerhalb der USA geboren worden sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Staatsbürgerschaft durch Ihre Eltern, die Einbürgerungsurkunde dient nur dem Nachweis der Staatsbürgerschaft. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Deutsche Staatsbürgerschaft ggf. automatisch verloren geht, wenn Sie nicht vor der Zusage des Erhaltes des US Staatsbürgerschaft eine Erlaubnis zur Beibehaltung der Deutschen Staatsbürgerschaft mindestens beantragt haben. Sie sollten daher keinen Kontakt zu US Behörden aufnehmen, bevor diese Frage nicht geklärt ist. |



