| Doppelstaatsbürger |
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Aufgrund der unterschiedlichen Arten, wie eine Person bei Geburt Staatsbürgerrechte erhalten kann, kann es im Zeitpunkt der Geburt dazu kommen, dass eine Person mehrere Staatsbürgerschaften automatisch erhält. Ob und unter welchen Umständen doppelte Staatsbürgerschaften anerkannt werden, regelt jeder Staat individuell. Die Vereinigten Staaten von Amerika vergeben die Staatsbürgerschaft grundsätzlich durch die Geburt im Hoheitsgebiet und für Kinder von U.S. Staatsbürgern , die außerhalb der USA geboren sind, abgeleitete Staatsbürgerrechte (unter bestimmten Voraussetzungen). Staatsbürgerrechte müssen nach amerikanischen Gesetzen nicht aufgegeben werden, gehen also nicht durch den reinen Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft automatisch verloren. Die Bundesrepublik Deutschland vergibt Staatsbürgerrechte bei Geburt durch Ableitung von den Eltern. Deutschland unterstützt keine doppelte Staatsbürgerschaft. Im Falle einer freiwilligen Einbürgerung, Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft, verliert die Person automatisch die Staatsbürgerrechte der Bundesrepublik Deutschland. Personen die durch Geburt automatisch mehrere Staatsbürgerschaften erhalten, müssen diese aber nicht aufgeben. In Ausnahmefällen kann auf Antrag, VOR BEANTRAGUNG EINER WEITEREN STAATSBÜRGERSCHAFT, eine Ausnahmegenehmigung zur doppelten Staatsbürgerschaft erteilt werden. Gründe hierfür sind, vereinfacht gesagt, besondere verbleibende Verbindungen zur Bundesrepublik Deutschland. Doppelte Staatsbürgerschaften können aber auch problematisch sein. Sie können eine Person zur Zahlung von Steuern in mehreren Staaten verpflichten und zum Konflikt im Fall der Wehrpflicht führen. Zwischen Deutschland und den USA gibt es Dopelbesteuerungsabkommen, welche das Steuerproblem eliminieren. Da die USA keine Wehrpflicht haben, gibt es kein bilaterales Abkommen zur Ableistung der Wehrpflicht zwischen Deutschland und den USA. Deutsche Männer mit doppelter Staatsbürgerschaft müssen sich daher mit 18 Jahren in den USA zum Selective Service registrieren und wären im Falle eines sog. “draft” ggf. zur Ableistung von Militärdienst verpflichtet und gleichzeitig in Deutschland zum Wehrdienst. Diese Problem ist aber eher theoretischer Natur, da nicht zu erwarten ist, dass die USA aufgrund eines militärischen Notstandes einen “draft” durchführen werden.
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