| Sonstiges US Recht |
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Die hohen Ansprüche an die eigene Arbeit gebieten es mir, nur in ausgewählten Rechtsgebieten selbst tätig zu werden. Auch wenn ich Sie nicht in allen Fragen des US Rechts beraten kann, ist es Teil meines Selbstverständnisses Ratsuchende nicht mit Ihren Fragen und Problemen alleine zu lassen. Gerne helfe ich Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt in den USA und, sofern gewünscht, berate und vertrete Sie gegenüber diesem. Insbesondere die Strategie eines US Anwalts und die damit verbundenen Kosten müssen stets im Auge behalten werden. Selbstverständlichkeiten aus Sicht eines US Anwalts bedürfen oft einer Erklärung für Nichtamerikaner und umgekehrt. Das Rechtssystem der USA ist den meisten Rechtssuchenden fremd und nur durch medienwirksame und für unsere Vorstellungen zugegebenermaßen oftmals befremdliche Entscheidungen bekannt. Es basiert auf dem Englischen Common Law, einem Fallrechtssystem mit ursprünglich wenigen geschriebenen Gesetzen. Amerikaner haben daher auch ein anderes Verständnis von geschriebenen Gesetzen und deren Anwendung. Insbesondere die Besonderheiten des amerikanischen Prozeßrechts machen uns dass Verständnis für dieses System und die Rechtsdurchsetzung oft schwer. Sie können sich vor und während der Mandatierung eines Rechtsanwaltes in den USA deshalb durch mich beraten lassen. Vermeiden Sie Überraschungen, wie z.B. einen gewonnen Prozeß und trotzdem einen nicht wiederhergestellten Schaden oder gar Verlusts. Für Ihre Anfrage stehe ich Ihnen gerne über das Kontaktformular zur Verfügung.
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