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Opfer von Personenhandel Drucken

Opfer von Personenhandel/ Victims of Trafficking in Persons

Kategorien:

T-1:

Opfer von Personenhandel.

T-2:

Ehepartner von T-1 Inhabern.

T-3:

Kinder von T-1 Inhabern.

T-4:

Eltern von T-1 Inhabern.

Kontigent:

Die T-1 Visaklasse unterliegt einem Visakontigent. Personen mit abgeleitetem Status (T-2 , T-3 und T-4) unterliegen keiner Begrenzung.

Gültigkeit:

Max. 3 Jahre.

Arbeitserlaubnis:

Personen mit T-Status können eine Arbeitserlaubnis erhalten.

Statuswechsel und Einwanderungsabsicht:

Der Status kann gewechselt werden.

Die Einwanderungsabsicht ist ausdrücklich zugelassen.