Journalistenvisum - Medienvisum / Information Media Representatives
Kategorien:
I:
Medienvertreter aller Medienkategorien, sofern entsprechende Privilegien für US Medienvertreter im Heimatland gewährt werden.
Gültigkeit:
Dauer der Tätigkeit.
Arbeitserlaubnis:
I Visainhaber müssen vor einem Wechsel des Arbeitgebers/Sponsors eine Genehmigung einholen.
Bedienste und Service Personal von Inhabern eines I-Visums können eine Arbeitserlaubnis mit B-1 Status erhalten, wenn sie bereits ausserhalb der USA für den Arbeitgeber eine gewisse Zeit gearbeitet haben, oder entsprechende Erfahrung nachweisen können.
Statuswechsel und Einwanderungsabsicht:
Der Status kann gewechselt werden.
Einwanderungsabsicht ist nicht zugelassen.



