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Internationale Organisationen / International Organization Representatives

Kategorien:

G-1:

Leitende Regierungsvertreter in internationalen Organisationen mit de jure Anerkennung durch die USA (z.B. UNO) und deren Mitarbeiter und Familien.

G-2:

Andere Regierungsvertreter in internationalen Organisationen mit de jure Anerkennung durch die USA und deren Mitarbeiter und Familien.

G-3:

Ausländer, die für G-1 oder G-2 qualifiziert wären, aber nicht de jure durch die USA anerkannt werden.

G-4:

Beamte und Angestellte von internationalen Organisationen und deren Familien.

G-5:

Bedienstete und Servicepersonal von G-1, G-2, G-3 und G-4 Inhabern.

Gültigkeit:

G-1 - G-4:

Für die Dauer der Anerkennung des Status durch den Secretary of State.

G-5:

3 Jahre mit Verlängerung in max. 2-Jahres-Schritten.

Arbeitserlaubnis:

Angehörige von G-1 oder G-3 Inhabern dürfen einer Arbeit nachgehen, wenn entsprechende Privilegien U.S. Bürgern im Heimatland gewährt werden.

Angehörige von G-4 Inhabern dürfen einer Arbeit nachgehen.

Statuswechsel und Einwanderungsabsicht:

Der Status kann nicht ohne vorherigen Statusverzicht gewechselt werden.

Die Einwanderungsabsicht ist für einige G-4 Visuminhaber ausdrücklich zugelassen, sonst nicht. Die Einwanderungskategorie ist SK.