Internationale Organisationen / International Organization Representatives
Kategorien:
G-1:
Leitende Regierungsvertreter in internationalen Organisationen mit de jure Anerkennung durch die USA (z.B. UNO) und deren Mitarbeiter und Familien.
G-2:
Andere Regierungsvertreter in internationalen Organisationen mit de jure Anerkennung durch die USA und deren Mitarbeiter und Familien.
G-3:
Ausländer, die für G-1 oder G-2 qualifiziert wären, aber nicht de jure durch die USA anerkannt werden.
G-4:
Beamte und Angestellte von internationalen Organisationen und deren Familien.
G-5:
Bedienstete und Servicepersonal von G-1, G-2, G-3 und G-4 Inhabern.
Gültigkeit:
G-1 - G-4:
Für die Dauer der Anerkennung des Status durch den Secretary of State.
G-5:
3 Jahre mit Verlängerung in max. 2-Jahres-Schritten.
Arbeitserlaubnis:
Angehörige von G-1 oder G-3 Inhabern dürfen einer Arbeit nachgehen, wenn entsprechende Privilegien U.S. Bürgern im Heimatland gewährt werden.
Angehörige von G-4 Inhabern dürfen einer Arbeit nachgehen.
Statuswechsel und Einwanderungsabsicht:
Der Status kann nicht ohne vorherigen Statusverzicht gewechselt werden.
Die Einwanderungsabsicht ist für einige G-4 Visuminhaber ausdrücklich zugelassen, sonst nicht. Die Einwanderungskategorie ist SK.



