Händler- und Investorenvisum / Treaty Traders and Investors
Kategorien:
E-1:
Händler und deren Angestellte, die substantiellen Handel mit Waren und Dienstleistungen aufgrund eines Handelsabkommens betreiben.
E-2:
Investoren und deren Angestellte, die eine substantielle Investition in ein Unternehmen aufgrund eines Handelsabkommens tätigen.
E-3:
Australische Arbeitnehmer in besonders qualifizierten Berufen (vergl. H-1B).
Gültigkeit:
E-1 und E-2:
Für die Dauer des Bestands des Handels oder der Investition, ohne zeitliche Beschränkung. Die Aufenthaltsgenehmigung wird in der Rege auf 1-2 Jahre beschränkt und dann jeweils in 5-Jahres-Schritten verlängert.
E-3:
Max. 24 Monate
Arbeitserlaubnis:
Ehepartner von E-1 und E-2 Inhabern dürfen in den USA einer Arbeit nachgehen.
Angestellte einer Fluggesellschaft, die aufgrund fehlender Nationalität oder fehlendem Abkommen kein E-Visum erhalten können, erhalten eine Arbeitserlaubnis mit B-1 Status.
Bedienste und Service Personal von Inhabern eines E-Visums können eine Arbeitserlaubnis mit B-1 Status erhalten, wenn sie bereits ausserhalb der USA für den Arbeitgeber eine gewisse Zeit gearbeitet haben, oder entsprechende Erfahrung nachweisen können.
Statuswechsel und Einwanderungsabsicht:
Der Status kann nicht ohne vorherigen Statusverzicht gewechselt werden.
Die Einwanderungsabsicht ist nicht zugelassen.




