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Händler- und Investorenvisum / Treaty Traders and Investors

Kategorien:

E-1:

Händler und deren Angestellte, die substantiellen Handel mit Waren und Dienstleistungen aufgrund eines Handelsabkommens betreiben.

E-2:

Investoren und deren Angestellte, die eine substantielle Investition in ein Unternehmen aufgrund eines Handelsabkommens tätigen.

E-3:

Australische Arbeitnehmer in besonders qualifizierten Berufen (vergl. H-1B).

Gültigkeit:

E-1 und E-2:

Für die Dauer des Bestands des Handels oder der Investition, ohne zeitliche Beschränkung. Die Aufenthaltsgenehmigung wird in der Rege auf 1-2 Jahre beschränkt und dann jeweils in 5-Jahres-Schritten verlängert.

E-3:

Max. 24 Monate

Arbeitserlaubnis:

Ehepartner von E-1 und E-2 Inhabern dürfen in den USA einer Arbeit nachgehen.

Angestellte einer Fluggesellschaft, die aufgrund fehlender Nationalität oder fehlendem Abkommen kein E-Visum erhalten können, erhalten eine Arbeitserlaubnis mit B-1 Status.

Bedienste und Service Personal von Inhabern eines E-Visums können eine Arbeitserlaubnis mit B-1 Status erhalten, wenn sie bereits ausserhalb der USA für den Arbeitgeber eine gewisse Zeit gearbeitet haben, oder entsprechende Erfahrung nachweisen können.

Statuswechsel und Einwanderungsabsicht:

Der Status kann nicht ohne vorherigen Statusverzicht gewechselt werden.

Die Einwanderungsabsicht ist nicht zugelassen.