Kirchen und Glaubensgemeinschaften / Religious Workers
Kategorien:
R-1:
Geistliche und Fachpersonal, sofern in den USA als gemeinnützige Kirche oder Glaubensgemeinschaft anerkannt.
R-2:
Familienangehörige von R-1 Visum Inhabern.
Gültigkeit:
3 Jahre mit Verlängerung von max. 2 Jahren.
Arbeitserlaubnis:
R-2 Visuminhaber dürfen keiner Arbeit nachgehen.
Bedienstete und Service Personal von Inhabern eines R-Visums können eine Arbeitserlaubnis mit B-1 Status erhalten, wenn sie bereits ausserhalb der USA für den Arbeitgeber eine gewisse Zeit gearbeitet haben, oder entsprechende Erfahrung nachweisen können.
Statuswechsel und Einwanderungsabsicht:
Der Status kann gewechselt werden.
Die Einwanderungsabsicht ist nicht zugelassen.



