Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten / Persons with Extraordinary Ability
Kategorien:
O-1:
Professionelle Sportler, Künstler/Schauspieler, Geschäftsleute und Wissenschaftler/Lehrer.
O-2:
Fachpersonal von O-1 Inhabern in den Bereichen Kunst, Sport und Schauspiel.
O-3:
Familienangehörige von O-Visum Inhabern.
Gültigkeit:
3 Jahre mit Verlängerung in 1-Jahres-Schritten ohne Begrenzung.
Arbeitserlaubnis:
O-3 Visuminhaber dürfen keiner Arbeit nachgehen.
Bedienste und Service Personal von Inhabern eines O-Visums können eine Arbeitserlaubnis mit B-1 Status erhalten, wenn sie bereits ausserhalb der USA für den Arbeitgeber eine gewisse Zeit gearbeitet haben, oder entsprechende Erfahrung nachweisen können.
Statuswechsel und Einwanderungsabsicht:
Der Status kann gewechselt werden.
Die Einwanderungsabsicht ist für O-1 Inhaber ausdrücklich zugelassen, sonst nicht. Die Einwanderungskategorie ist EB.



