Ausbildungsvisum / Vocational Students
Kategorien:
M-1:
Auszubildende oder Schüler an einer nicht-akademischen Schule.
M-2:
Familienangehörige von M-1 Inhabern.
Gültigkeit:
M-1:
Für die Dauer der Ausbildung, max. 1 Jahr. Das Visum ist erneuerbar.
Arbeitserlaubnis:
M-1: Ein optionaler Arbeitsaufenthalt (Optinonal Pratical Training - OPT) ist unter Umständen möglich.
M-2: Die Arbeitsaufnahme ist verboten.
Bedienste und Service Personal von Inhabern eines M-Visums können eine Arbeitserlaubnis mit B-1 Status erhalten, wenn sie bereits ausserhalb der USA für den Arbeitgeber eine gewisse Zeit gearbeitet haben, oder entsprechende Erfahrung nachweisen können.
Statuswechsel und Einwanderungsabsicht:
Der Status kann gewechselt werden.
Die Einwanderungsabsicht ist nicht zugelassen.



