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Athleten & Künstler Drucken

Athleten und Künstlervisum / Internationally Recognized Athlets and Artists

Kategorien:

P-1:

Leistungssportler, Künstlergruppen und deren Fachpersonal.

P-2:

Teilnehmer künstlerischer Austauschprogramme und deren Fachpersonal.

P-3:

Kulturell einzigartige Künstler, Künstlergruppen und deren Fachpersonal.

P-4:

Familienangehörige von P-Visum Inhabern.

Gültigkeit:

P-Visum Inhaber können eine Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer des Veranstaltung/des Programms von bis zu max. 1 Jahr mit Verlängerung in 1-Jahres-Schritten bis zur Beendigung der Veranstaltung/des Programms erhalten. Sportler können eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 5 Jahren erhalten, welche um weitere 5 Jahre verlängert werden kann.

Arbeitserlaubnis:

P-4 Visuminhaber dürfen keiner Arbeit nachgehen.

Bedienste und Service Personal von Inhabern eines P-Visums können eine Arbeitserlaubnis mit B-1 Status erhalten, wenn sie bereits ausserhalb der USA für den Arbeitgeber eine gewisse Zeit gearbeitet haben oder entsprechende Erfahrung nachweisen können.

Statuswechsel und Einwanderungsabsicht:

Der Status kann gewechselt werden.

Die Einwanderungsabsicht ist nicht zugelassen.