Athleten und Künstlervisum / Internationally Recognized Athlets and Artists
Kategorien:
P-1:
Leistungssportler, Künstlergruppen und deren Fachpersonal.
P-2:
Teilnehmer künstlerischer Austauschprogramme und deren Fachpersonal.
P-3:
Kulturell einzigartige Künstler, Künstlergruppen und deren Fachpersonal.
P-4:
Familienangehörige von P-Visum Inhabern.
Gültigkeit:
P-Visum Inhaber können eine Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer des Veranstaltung/des Programms von bis zu max. 1 Jahr mit Verlängerung in 1-Jahres-Schritten bis zur Beendigung der Veranstaltung/des Programms erhalten. Sportler können eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 5 Jahren erhalten, welche um weitere 5 Jahre verlängert werden kann.
Arbeitserlaubnis:
P-4 Visuminhaber dürfen keiner Arbeit nachgehen.
Bedienste und Service Personal von Inhabern eines P-Visums können eine Arbeitserlaubnis mit B-1 Status erhalten, wenn sie bereits ausserhalb der USA für den Arbeitgeber eine gewisse Zeit gearbeitet haben oder entsprechende Erfahrung nachweisen können.
Statuswechsel und Einwanderungsabsicht:
Der Status kann gewechselt werden.
Die Einwanderungsabsicht ist nicht zugelassen.



