Zeitweilige Arbeitserlaubnis / Temporary Workers
Kategorien:
H-1A:
siehe H-1C.
H-1B:
Besonders qualifizierte Berufe mit mindestens einen dem Bachelorabschluss vergleichbaren Abschluss oder 12-jähriger Berufserfahrung.
H-1C:
Krankenpfleger und -schwestern an ausgewählten Einrichtungen.
H-2A:
Landarbeiter aus bestimmten Ländern.
H-2B:
Personen mit durschnittlicher Ausbildung aus bestimmten Ländern.
H-3:
Aus- und Weiterbildung.
H-4:
Familienangehörige von H-Visum Inhabern.
Visakontigente:
Die H-Visaklasse ist mit unterschiedlichen Visakontigenten versehen.
Gültigkeit:
H-1B:
3 Jahre mit Verlängerung von bis zu max. 6 Jahren. Nach 6 Jahren muss der Inhaber min. 1 Jahr ausserhalb der USA verbringen, bevor eine Wiedereinreise in der Visklasse H oder L erfolgen kann.
H-1C:
Max. 3 Jahre.
H-2A: Max. 3 Jahre.
H-2B:
1 Jahr mit Verlängerung in 1-Jahres-Schritten bis zu max. 3 Jahren.
H-3:
Max. 2 Jahre.
Arbeitserlaubnis:
H-4 Visuminhaber dürfen nicht arbeiten, sofern sie nicht ausdrücklich im Antrag des Arbeitgebers des H-1 / H-2 Inhabers erwähnt sind.
Bedienste und Service Personal von Inhabern eines H-Visums können eine Arbeitserlaubnis mit B-1 Status erhalten, wenn sie bereits ausserhalb der USA für den Arbeitgeber eine gewisse Zeit gearbeitet haben, oder entsprechende Erfahrung nachweisen können.
Statuswechsel und Einwanderungsabsicht:
Der Status kann gewechselt werden.
Die Einwanderungsabsicht ist für H-1 Visuminhaber ausdrücklich zugelassen, sonst nicht. Die Einwanderungskategorie ist EB.



