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Arbeitserlaubnisse Drucken

Zeitweilige Arbeitserlaubnis / Temporary Workers

Kategorien:

H-1A:

siehe H-1C.

H-1B:

Besonders qualifizierte Berufe mit mindestens einen dem Bachelorabschluss vergleichbaren Abschluss oder 12-jähriger Berufserfahrung.

H-1C:

Krankenpfleger und -schwestern an ausgewählten Einrichtungen.

H-2A:

Landarbeiter aus bestimmten Ländern.

H-2B:

Personen mit durschnittlicher Ausbildung aus bestimmten Ländern.

H-3:

Aus- und Weiterbildung.

H-4:

Familienangehörige von H-Visum Inhabern.

Visakontigente:

Die H-Visaklasse ist mit unterschiedlichen Visakontigenten versehen.

Gültigkeit:

H-1B:

3 Jahre mit Verlängerung von bis zu max. 6 Jahren. Nach 6 Jahren muss der Inhaber min. 1 Jahr ausserhalb der USA verbringen, bevor eine Wiedereinreise in der Visklasse H oder L erfolgen kann.

H-1C:

Max. 3 Jahre.

H-2A: Max. 3 Jahre.

H-2B:

1 Jahr mit Verlängerung in 1-Jahres-Schritten bis zu max. 3 Jahren.

H-3:

Max. 2 Jahre.

Arbeitserlaubnis:

H-4 Visuminhaber dürfen nicht arbeiten, sofern sie nicht ausdrücklich im Antrag des Arbeitgebers des H-1 / H-2 Inhabers erwähnt sind.

Bedienste und Service Personal von Inhabern eines H-Visums können eine Arbeitserlaubnis mit B-1 Status erhalten, wenn sie bereits ausserhalb der USA für den Arbeitgeber eine gewisse Zeit gearbeitet haben, oder entsprechende Erfahrung nachweisen können.

Statuswechsel und Einwanderungsabsicht:

Der Status kann gewechselt werden.

Die Einwanderungsabsicht ist für H-1 Visuminhaber ausdrücklich zugelassen, sonst nicht. Die Einwanderungskategorie ist EB.