| Nichteinwanderung |
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Das Einwanderungsrecht kennt 24 verschiedene Visatypen, das Visaverzichtsprogramm, den Tranist ohne Visum, den Einstweilig Geschützten Status (Temporary Protected Status, TPS and Deferred Enforced Departure, DED) und das Notfallvisum (Humanitarian Parole) , um vorübergehend in die USA einwandern zu können: 1. A-Visa: Diplomatenvisum 2. B-Visa: Besuchervisum 3. C-Visa: Transitvisum 4. D-Visa: Crewvisum für Besatzungen 5. E-Visa: Händler- und Investorenvisum 6. F-Visa: Studentenvisum 7. G-Visa: Internationale Organisationen 8. H-Visa: Zeitweilige Arbeitserlaubnis 9. I-Visa: Journalistenvisum / Medienvisum 10. J-Visa: Austauschprogramme 11. K-Visa: Verlobtenvisum / Familienvisum 12. L-Visa: Unternehmensinternes Transfervisum 13. M-Visa: Ausbildungsvisum 14. N-Visa: Familien Spezieller Einwanderer 15. NATO-Visa: NATO Visum 16. O-Visa: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten 17. P-Visa: Athleten- und Künstlervisum 18. Q-Visa: Kulturaustauschprogramme 19. R-Visa: Kirchen und Glaubensgemeinschaften 20. S-Visa: Informantenvisum 21. T-Visa: Opfer von Personenhandel 22. TN-Visa: NAFTA Visum 23. U-Visa: Opfer häuslicher Gewalt 24. V-Visa: Familie von Green Card Inhabern 25. Visa Waiver: Visaverzichtsprogramm 26. TWOV / ITI: Transit ohne Visum 27. TPS / DED: Einstweilig Geschützter Status 28. Notfallvisum Bei allen temporären Visa sind die wesentlichen Kriterien, ob und in welchem Umfang eine Arbeitserlaubnis enthalten ist und ob die Visakategorie einen Wechsel zu einer anderen Nichteinwanderungskategorie oder Einwanderungskategorie erlaubt. Visakontingente sind bei den Nichteinwanderungsvisa überwiegend nicht vorgesehen. Allgemeine Informationen zum Verfahren finden Sie in zwei Beiträgen. Eine Beschreibung zum Visaverfahren und über die Wege zum Visum. Bei der Wahl eines Nichteinwanderungsvisums muss immer besonders überlegt vorgegangen werden. Jede Person mit Nichteinwanderungsstatus muss wissen, unter welchen Umständen die Visaklasse gewechselt werden kann (ggf. muss) und insbesondere, ob und wann ein Wechsel zu einem Einwanderungsvisum möglich oder ratsam ist: Beachten Sie unbedingt unter welchen Umständen ein Statuswechsel (Adjustment of Status) nicht möglich ist. Die Konsequenzen einer falschen Visawahl zeigen sich bei einem späteren Statuswechsel (Adjustment of Status, AOS), bzw. beim Versuch eines solchen Wechsels und haben regelmäßig Auswirkungen für die gesamte Zukunft, wenn die Statusänderung abgelehnt wird. Es müssen zwei Gefahren beim Statuswechsel beachtet werden. Zum einen kann die Einwanderungsbehörde (USCIS) unterstellen, dass das Ursprungsvisum unter Angabe falscher Tatsachen beantragt worden ist. Insbesondere wenn das Ursprungsvisum ein Besuchervisum war, ist diese Gefahr hoch. Daher sollte, entgegen der Veröffentlichung auf der Homepage der U.S. Botschaft, auch ein Besuchervisum nicht ohne vorherige Beratung beantragt werden. Eine Ablehnung des Statuswechsels führt mindestens zu erheblichen Einreiseproblemen für den Rest des Lebens, im Zweifel zu einer Abschiebung (removal) und (zeitweisen) Einreisesperre (inadmissibility). Zum Anderen teilt man der Einwanderungsbehörde mit der Antragsstellung zwangsläufig mit, dass man im Fall des Wechsels in eine Einwanderungskategorie die USA nicht wieder verlassen will. Nur einige wenige Visaklassen erlauben dieses ausdrücklich (dual intent). Befindet man sich im Zeitpunkt der Antragstellung nicht in einer solchen Visaklasse kann es zur Verweigerung der Verlängerung kommen, wenn das Visum zwischenzeitlich ausläuft.
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